Kloster Rohr



07.09.2009 | Sakramente


Geburt und Taufe

Standesamtlich:

Eine Geburt ist innerhalb einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk sich die Geburt ereignet hat. Bei Geburten in Krankenhäusern wird die Geburt vom Krankenhaus gemeldet. Für die Geburtsanzeige werden benötigt:

1. Familienstammbuch

2. Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch

3. evtl. Geburtsurkunde der Mutter

Grundsätzliche Gedanken zur Taufe:

Im Sakrament der Taufe feiern wir die Wiedergeburt aus Wasser und Heiligem Geist. Der Täufling wird, wie die Schrift sagt, mit Christus begraben und zu einem neuen, unvergänglichen Leben mit Christus auferweckt. Gleichzeitig werden die Neugetauften Glieder der Kirche Gottes, deren Repräsentantin die Gemeinde vor Ort ist.

 

Kirchlich und persönlich:

1. Mit dem Pfarrer ist der Zeitpunkt für das Taufgespräch und die Tauffeier zu vereinbaren.

2. Taufgespräch: Bei dieser Gelegenheit sollen mit Eltern und Paten alle mit der Taufe zusammenhängenden Fragen besprochen werden.

3. Tauffeier: Daran sollen möglichst alle Angehörigen teilnehmen. Es ist ausdrücklicher Wunsch der Kirche, dass die Taufe in möglichst feierlicher Weise, in großer Gemeinschaft (nicht nur Familienangehörige, auch Freunde, Nachbarn und Vertreter der Pfarrgemeinde) und in der eigenen Pfarrkirche gefeiert wird. Um diesem Wunsch nachzukommen, legt es sich nahe, die Taufe in der sonntäglichen Gemeindemesse oder auch in der Osternacht zu feiern. Auch die Taufe mehrerer Kinder in einer Feier kommt diesem Anliegen entgegen.







07.09.2009 | Ehe


Eheschließung

Standesamtlich:

Den Brautleuten wird empfohlen, möglichst ein Vierteljahr vor der beabsichtigten Eheschließung beim zuständigen Standesamt vorzusprechen. Alle weiteren Auskünfte werden dort erteilt. Im Normalfall werden für die Eheschließung folgende Unterlagen benötigt:

1. Abstammungsurkunde (vom Geburtsstandesamt, nicht älter als 6 Monate)

2. Aufenthaltsbescheinigung (beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen)

3. Bei einer nicht volljährigen Person: Einwilligungserklärung der Eltern

4. Wenn ein minderjähriges Kind vorhanden ist: Auseinandersetzungszeugnis

     (beim Vormundschaftsgericht beantragen)

 

Grundsätzliche Gedanken zur Ehe:

Die Brautleute, die ihre Eheschließung auch kirchlich feiern, möchten in der Öffentlichkeit der Pfarrgemeinde ihre unwiderrufliche Entscheidung füreinander zum Ausdruck bringen. Als gläubige Menschen sind sie sich bewußt, dass auch Gott eine Rolle in ihrem Leben spielt; deshalb möchten sie ihm für sein Handeln, das sie in der Vergangenheit an sich und an anderen erfahren haben, danken und ihn bitten, auch in Zukunft in gleicher Weise zu handeln.

 

Kirchlich und persönlich:

Zuständig für die kirchliche Trauung des Paares sind der Pfarrer der Braut und der Pfarrer des Bräutigams.

Zur Vorbereitung:

1. Dem Brautpaar wir der Besuch eines Brautleutetages bzw. von Brautexerzitien empfohlen; Ort und Zeit dieser Veranstaltungen sind im Pfarrbüro zu erfragen.

2. Mit dem zuständigen Pfarrer ist der Zeitpunkt des vorbereitenden Trauungsgespräches zu vereinbaren.

3. Im Rahmen des Trauungsgespräches werden alle für die kirchliche Trauung wichtigen Fragen besprochen. Mitzubringen sind:

a. Teilnahmebescheinigung vom Brautleutetag

b. Taufzeugnis (nicht älter als 6 Monate) der Person, die nicht in der Pfarrei geboren ist

4. Vor dem Trauungsgottesdienst ist dem Pfarrer der standesamtliche Trauschein zu bringen. Auch die Trauringe sowie die Brautkerze können gebracht werden, sofern sie nicht beim Einzug mitgetragen werden. Im Rahmen der Feier besteht die Möglichkeit, religiöse Gegenstände, z.B. Rosenkränze oder Gebetbücher, segnen zu lassen. Diese Gegenstände sind, falls dies gewünscht wird, ebenfalls vor der Feier mitzubringen.

5. Es ist sinnvoll, vor der Trauung das Sakrament der Versöhnung zu empfangen. Die Beichte wird vom Beichtvater bestätigt und die Bestätigung dem Pfarrer gegeben. Anregungen zur Vorbereitung auf die Beichte finden Sie im Gotteslob Nr. 59-64.

6. Es müssen zwei Trauzeugen bestimmt werden, dabei spielen Konfession und Geschlecht keine Rolle.

7. Es sollte selbstverständlich sein, daß man zur Trauung pünktlich eintrifft; ggf. Gotteslob nicht vergessen!

8. Nach der Trauung ist das Familienstammbuch im Pfarramt abzugeben, um die Eintragung der kirchlichen Trauung vornehmen zu lassen.  Bitte auch wieder abholen.

9. Der Pfarrer ist außerdem gerne bereit, die Wohnung der Neuvermählten zu segnen.







Krankenkommunion


Krankenkommunion

Es ist eine wichtige Aufgabe der Gemeinde, sich um die Kranken zu kümmern und sie zu besuchen. Bei längerer Krankheit ist es gut, den Seelsorger zur Feier der Krankenkommunion einzuladen. Mit der Krankenkommunion kommt zum Ausdruck, dass das Sakrament der Eucharistie Ausdruck der Einheit und der Gemeinschaft der Gemeinde ist, an der auch diejenigen teilhaben sollen, denen aufgrund ihrer Krankheit die Mitfeier der sonntäglichen Messe nicht möglich ist.

Wenn wir eingeladen sind, kommen wir am Herz-Jesu-Freitag (erster Freitag im Monat), aber auch zu einem anderen Termin zu den Kranken und bringen ihnen die heilige Kommunion.

 

Zur Vorbereitung: Auf einem Tisch im Zimmer des Kranken, der von ihm gut zu sehen ist, werden bereitgestellt:

das Kreuz als Zeichen der Erlösung,

eine oder mehrere Kerzen, Symbol des auferstandenen Herrn, der das “Licht des Lebens“ ist,

Weihwasser, das an die Taufe und die Christusgemeinschaft erinnert.







Krankensalbung


Krankensalbung - Sakrament des Lebens

“Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich, sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben.”

(Jakobusbrief 5, 14-15)

Die Krankensalbung hilft uns, Krankheit, Altersgebrechen und Sterben in Gemeinschaft mit Gott und Gottes Hilfe gut zu bestehen.

 Vielleicht ist Ihnen die Bezeichnung “Letzte Ölung” noch vertraut, zumal der Priester früher oft erst im letzten Moment gerufen wurde. Diese Bezeichnung ist aber irreführend, denn die Krankensalbung ist ein Sakrament des Lebens und nicht des Todes. Sie kann darum auch mehrfach gespendet werden.

Nicht nur in akuter Lebensgefahr, sondern zum Beispiel auch vor einer schweren Operation soll die Krankensalbung die Lebenshoffnung stärken und das Vertrauen zu Gott festigen. Wenn es möglich ist, sollen Angehörige, Freunde oder Hausbewohner zur Teilnahme an der Feier der Krankensalbung eingeladen werden.







Begräbnis


Im Angesicht des Todes

Standesamtlich:

Jeder Sterbefall ist spätestens am dem Todesfall folgenden Werktag bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk sich der Todesfall ereignet hat. Bei Sterbefällen im Krankenhaus wird die Anzeige durch die Krankenhausverwaltung erstattet. Ist der Sterbetag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, so ist die Anmeldung am ersten folgenden Werktag zu machen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

1. Heiratsurkunde (bei Ledigen Geburtsurkunde) und Personalausweis des Verstorbenen

2. Todesbescheinigung des Arztes

3. Name und genaue Anschrift der Kinder (der Angehörigen)

 

Kirchlich und persönlich:

Verständigen Sie bei jeder schweren oder längeren Krankheit eines Angehörigen oder Nachbarn den Pfarrer. Verständigen Sie die nahen Angehörigen. Der Seelsorger ist zu jeder Tages- und Nachtzeit bereit, dem Sterbenden beizustehen, wenn er rechtzeitig gerufen wird.

Sein Testament machen . . . :  Wenn der Erblasser möglichst Streit unter den Erben verhindern will, muss er ein Testament verfassen. Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden.

Nach Eintritt des Todes mit dem Pfarrer folgende Termine vereinbaren:

1. Überführung ins Leichenhaus.

2. Sterberosenkranz. Während des Rosenkranzes ist Beichtgelegenheit für die

    Angehörigen.

3. Tag und Zeitpunkt der Beerdigung (zwischen 48 und 72 Stunden nach Eintritt des

    Todes; Verlängerung möglich).

Was ist noch zu tun?

Leichenschau beim Arzt veranlassen. Bei Unfällen jeglicher Art ist die Polizei zu verständigen. Sarg besorgen.

Die Leichenfrau verständigen (Frau Elisabeth Danner; Tel. 1693); ebenso den Friedhofsverwalter (Herrn Anton Obermeier; Tel. 1316). Grabplatz aussuchen.

Den weiteren Bekanntenkreis verständigen. Besorgungen: Trauerkleidung; anstelle von Kränzen und Blumen können Sie z.B. für den Kindergarten eine Spende überweisen; Todesanzeige in Zeitungen; Sterbebilder. Ein Kind bestimmen, welches das Kreuzchen tragen soll. Überlegung: wohin führen wir die Trauergäste nach der Beerdigung?

Der Pfarrer braucht eine Todesbescheinigung. Hl. Messen für den Verstorbenen können Sie an der Klosterpforte bzw. in der Klosterbuchhandlung bestellen.

Dank für die Teilnahme und Beileidsbezeigung. Rechnungen begleichen: Friedhofspersonal, Leichenfrau, Pfarramt, Renten- und Versicherungsfragen regeln. Rechnungen von der Beerdigung sammeln und der Krankenkasse vorlegen.







Haussegnung


Haussegnung

Die Segnung eines Hauses entspricht alter christlicher Sitte. Wenn Sie Ihr Haus segnen lassen wollen, dann sagen Sie das bitte im Pfarrbüro.

Jesus gebot seinen Jüngern, beim Betreten eines Hauses diesem und seinen Bewohnern den Frieden zu wünschen. Um diesen Frieden des Herrn bitten die Bewohner mit ihren Freunden, wenn das Haus gesegnet wird. Die Haussegnung soll zu einem Familienfest werden.







Telefonseelsorge


Telefonseelsorge Regensburg

Sorgen? Ratlos? Einsam?

Schwangerschaftsberatung?

Telefonnummern:   0800/1110111   oder   0800/1110222    (gebührenfrei)

Sie können von Rohr und Umgebung unter diesen beiden Nummern rund um die Uhr gebührenfrei von jedem Telefonanschluß aus Gespräche führen. Die Gespräche sind verschwiegen und anonym, da die Telefonnummer der Anrufenden auf keinem Display erscheint; außerdem bleiben die Gespräche unkontrollierbar, da sie auf keinem Rechnungsnachweis auftauchen. Die Gebührenfreiheit wurde durch eine enge Kooperation zwischen der Deutschen Telekom und der Telefonseelsorge erreicht.